History - Die Märkte in Güssing, 1925
- Vom P. Gratian Leser. -
Bei der Beschreibung unserer Geschichte dürfen wir die Mäikte in
Güssing nicht ausseracht lassen.
Diesbesüglich gestatte ich mir zunächst zwei alte Urkunden zu veröffentlichen, die ausser den Güssingern auch den Inwohnern von Strem, Kaltenbrunn,
Hl. Kreuz und Königsdorf schon aus dem Grunde interessieren werden, weil darin auch ihre alten Marktrechte enthalten sind.
Güssing gelangte in den Besitz dieser Urkunden dadurch, dass die Gemeindevertretung Kaiser und König Franz 1 (regierte 1792-1835) die Bitte darlegte,
um zur Verteidigung und Handhabung ihrer Rechte gewisse Privilegiumsbriefe namentlich 1. den von der Marktverteilung an Balthasar v. Batthyány 1585 und 2,
den von der Bestätigung und neuen Verleihung der Markte an Grafen Adam von Batthyány 1647 im Archive der ungarischen Hofkanzlei aufsuchen
und eine Abschrift davon ausfolgen zu lassen.
Auf diese Bitte wurde die Abschrift der erbetenen Briefe am 31. Dez 1801 der Gemeinde ausgefolgt.
Den ersten teile ich im kurzen Auszuge mit, der zweite wegen seiner Hindeutung auf die Verwüstungen unserer Gegend durch die Hayducken Bocskays
(Siehe meine 82. Folge: Zerstörung Güssings) möge wörtlich folgen.
Am 22. Dez. 1585 wurde im königlichen Schlosse zu Prag durch Seine kaiserliche, königliche Majestät Rudolf (1576—1608) ein Marktbrief .... erlassen,
mittelst welchen Seine Majestät auf die demütige Bitte Seines getreuen und hochgeachteten Balthauser von Battyán Seines Obertruchsess
im Königreiche Ungarn und Rath für die klugen und ehrsamen, Richter, Geschworenen,
Bürger und Inwohner seiner in der Eisenburger Gespanschaft liegenden Stadt Güssing .... ausser den zwei von den weiland
geheiligten Könige von Ungarn und Vorfahren Seiner Majestät genehmigten freien Märkte:
am Feste nämlich der seligen Jungfrau Margaret Märtyrin und am Feste des hl. Nikolaus Bischofs und Bekenners welche bis jetzt alljährlich gehalten wurden,
noch andere zwei: den einen am Montag nach dem ersten Fastensonntag, den anderen am Feste des seligen Ägidius Abten gewährte.
2. „Wir Ferdinand etc. (Ferdinand III. regierte 1637—1657) Thun kund etc, dass Unser getreuer, wohledelgeborener und hoch
geachteter Graf Battyán, des Heiligen Römischen Reichs Ritter, Unser Ober Truchsess in Ungarn und Oberhauptmann dessen Theilen herunter der Donau,
Kämmerer und Rath, Unserer Majestät demütigst darlegte, wie die Weiland durchlauchtigsten Fürsten, Römische Kayser und Könige von Ungarn,
Unsere Vorfahren seligen Andenkens, seinen Vorfahren und Vorältern in einigen, zu denen in der Eisenburger Gespanschaft liegende Schlösser,
Güssing, Schlaining, Rechnitz und Körmend gehörigen Marktflecken und Besitzungen, gewisse Märkte auf festgesetzte Tage und Zeiten huldvoll verliehen hatten,
wie es aus denen darüber ausgefertigten und vor Uns zum Theil vorgezeigten Freyheits-Briefen derselben Kayser und Könige deutlicher erhellet,
in deren Gebrauch er dieselben seine Vorfahren und Vorältern gewesen und sich auch gegenwärtig zu seyn, behauptet;
aber durch die Unbilligkeit verflossener Zeiten einige Marktflecken und Besitzungen so verwüstet wurden,
(zur Zeit des Bocskai Aufstandes 1605) dass von denselben einige zur Haltung des Marktes gar nicht tauglich wären;
daher flehte genannter Graf Adam von Battyan vor Unserer Majestät demüthigst,
auf dass Wir nicht nur die vorerwähnten Markt-Gerechtigkeiten gütigst annehmen und bestätigen,
sondern auch von gewissen Orten auf andere vorteilhaftere Marktflecke und Besitzungen übertragen und
darüber Unseren Freyheits-Brief zu erlassen, für würdig erachten möge.
Auf die demütige Bitte des genannten Grafen Adam von Battyán also, für die klugen und ehrsamen,
den Richter, Geschworenen und übrigen Bürger und Inwohner seiner Stadt Güssing,
wie auch den in der Eisenburger Gespanschaft liegenden Besitzungen
Strem im Stremer Kreise, Kaltenbrunn, Heiligenkreuz, Königsdorf, Zakkersdorf (Anmerkung: Csákánydoroszló, dt.: Zackersdorf-Frauendorf), die sämtlich zum vorbenannten Schlosse Güssing gehören,
nämlich seinen Unterthanen, an Uns dessentwegen gethan, ferner zur Gemächlichkeit und Nutzen Unseres Ungarn
Landes wie auch der ln- und Bewohner der genannten Stadt Güssing und der vorerwähnten Besitzungen,
diejenigen Vier freyen Jahrmärkte, in deren Gebrauch mit Genehmigung der Weiland geheiligten Königen von Ungarn,
Unseren Vorfahren seligen Andenkens am Feste nämlich der seligsten Jungfrau Margareth Märtyrin,
des hl. Nikolaus Bischofs und Bekenners, am Palmsonntag und am Feste des hl. Ägidi Abten,
dieselbe Stadt Güssing, wie sie bisher war, bestätigend,
andere zwey Märkte oder freye Jahrmärkte einen nämlich am Feste der Reinigung der seligsten Jungfrau Maria,
den aber gleichfalls am Frohnleichnams Feste von seiner Besitzung Kukmiern genannt,
in dieselbe Stadt übertragen und deren jährliche Haltung genehmigen;
der im Bezirk Strem befindlichen vorbeschriebenen Besitzung Strem aber zwey freye Märkte,
einen am Pfingstmontag und den anderen aber am Feste des hl. Klemens Papstes und Märtyrers bestätigen;
der vor genannten Besitzung Kaltenbrunn einen freyen Markt am Dienstag nach den heiligen Pfingst-Feiertage bestätigen,
andere zwey aber am Montag nämlich der Ostern und am Feste der heiligen Aposteln Peter und Paul von
seiner Besitzung Bocksdorf genannt übertragend, in derselben Besitzung jährlich zu halten genehmigen;
der sogenannten Besitzung Heiligen Kreuz, zwey Märkte, am Feste nämlich des heiligen Georg Ritters und Märtyrers,
ebenso am achten Tag nach dem Feste des Erzengels Michael, wie auch einen Wochen Markt,
alle Samstag bestätigen; der Besitzung Königsdorf zwey Märkte und zwar den ersten vor dem heiligen Pfingstfeste,
den anderen aber am Feste des heiligen Laurenz Märtyrers von der Besitzung Olersdorf übertragend und den dritten am
ersten Sonntag nach dem Feste des heiligen Martin Bischofs von neuem verleihen;
der benannten Besitzung Zakkersdorf (Anmerkung: Csákánydoroszló, dt.: Zackersdorf-Frauendorf) zwey Märkte, einen zwar am Feste des heiligen Vinzens Märtyrers,
den anderen aber am Feste Allerheiligen, von seiner Bezitzung Gerersdorf hieher übertragend,
den dritten der am Feste der Unschuldigen, den vierten ferner am dritten Fast Sonntag und anderen dazu geeigneten
und genügsamen Vor und Nachtägen dieser Feste alle Jahr, mit denselben Freyheiten,
Ausnahmen und mit denselben Vorzügen, mit denen die Märkte Unserer Freyen Städte, Marktflecken gehalten wurden,
auf immerwährende Zeiten zu halten,
Wir zu bewilligen und zu gewähren Uns gnädigst entschlossen haben:
Wir bewilligen und gewähren es kraft des gegenwärtigen,
aber ohne Nachtheil der freyen Märkte an derer, was immer für umliegender Ortschaften.
Daher vergewissern, versichern Wir auch alle und jegliche Kaufleute, Krämmer, Auswärtige und Wanderer,
durch diese Zeilen, auf dass Ihr auf die vorbesagten, durch Uns in denen in bemeldeter Eisenburger Gespanschaft befindlichen,
vorbenannten, Stadt Güssing, und Besitzungen, Strem, Kaltenbrunn, Heiligen-Kreuz, Königsdorf und Zakkersdorf (Anmerkung: Csákánydoroszló, dt.: Zackersdorf-Frauendorf) genannt,
auf vorerwähnte Art immerwährend zu halten genehmigten freyen Märkte mit allen Eueren Waaren,
Sachen und Gütern frey sicher, ohne alle Furcht für Eure Person Güter und Waaren, kommt und eilet,
und nach Verrichtung aller Eurer Geschäfte in eure eigenen oder wo ihr hinwollt Örter zurückkehret,
immer ohne Nachtheil eurer, unter Unserer besonderer Beschirmung bleidender Güter und Person.
Und dies wollen Wir aut dem Platze und anderer öffentlicher Örter kund thun lassen.
Gegenwärtiger Brief aber, welchen wir mit Unserem geheimen herabhangenden Siegel,
dessen Wir uns als König von Ungarn bedienen, befestigen liessen,
nach dessen Lesung immer dem Vorweiser zurückzustellen befehlen.
Gegeben in Unserer Stadt Wien in Österreich den 8. Mai im 1647 Unseres Reiches des Römischen,
in den 11-ten der Ungarischen und übrigen aber im 22-ten Jahre u.s.w.“
Quelle: Text: P. Gratian Leser (Güssinger Zeitung 22. Februar 1925), Bilder: Güssinger Zeitung 22. Februar 1925.